Lexikon

Abgeltungssteuer

Ab dem 01.01.2009 ist Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zu zahlen. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % und versteht sich zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und zuzüglich Kirchensteuer.

Sparerpauschbetrag

Der bisherige Sparerfreibetrag von 750 Euro und der bisherige Werbungskostenpauschalbetrag von 51 Euro je Steuerzahler werden zum 01.01.2009 in einem künftigen Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete zusammengefaßt.

Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Aufgrund des abgeltenden Charakters der neuen Abgeltungssteuer sind über den Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete hinaus ab 01.01.2009 keine Werbungskosten mehr abzugsfähig!